VOR DEM UNTERRICHT

• Wir kommen pünktlich in die Schule. Um 7:40 beginnt die Aufsicht des Lehrpersonals, um 7:55 beginnt der Unterricht.
• Die Aufsicht zwischen 6:30 und 7:40 findet ausschließlich in der Aula statt. Für diese Aufsicht ist das Personal der Gemeinde Völkermarkt (Schulwart,
Reinigungspersonal) zuständig.
• Wenn es läutet, gehen wir auf unsere Plätze und bereiten uns auf den Unterricht vor.
• Wenn wir uns verspäten, geben wir dem Lehrer/der Lehrerin den Grund der Verspätung an.
• Wenn wir länger vom Unterricht fernbleiben (mehr als drei Unterrichtstage), müssen wir eine schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten oder eines Arztes vorlegen.
• Falls ein Schüler oder eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen am Turnunterricht nicht teilnehmen kann, ist eine schriftliche Bestätigung des Arztes oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen.

ORDNUNG

• Garderobe und Klassenraum halten wir stets in Ordnung.
• Die Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
• Nach dem Unterricht geben wir die Hausschuhe in das Sackerl oder legen sie auf die Ablage.
• Die Schultafeln sind nach dem Unterricht zu säubern, Tafelkreide darf nur die Lehrperson verwenden. – Digitale Tafeln benützen wir nur unter Aufsicht der Lehrer:innen.
• Während wir essen und trinken bleiben wir auf unseren Plätzen.
• In den Pausen laufen wir nicht in den Gängen oder über die Stiegen.
• Wir machen wenig Lärm, weil eine Pause für manche auch Ruhe bedeutet.
• Alle Einrichtungen der Schule sind schonend zu behandeln.
• Beschädigungen von Schuleinrichtungen und Lehrmitteln sind sofort dem Klassenlehrer zu melden.
• Die Fenster dürfen nur vom Lehrer geöffnet werden. Das Hinauslehnen ist verboten. Während der Pausen sind die Fenster geschlossen zu halten.

SAUBERKEIT

• Die WC-Anlagen müssen stets sauber gehalten werden.
• Hände waschen nicht vergessen!
• Den Klassenraum verlassen wir in sauberem Zustand.
• Müll werfen wir in den Mülleimer.

HÖFLICHKEIT

• Wir grüßen alle Erwachsenen und sind nett zu unseren Mitschülern.
• Wir verwenden keine Schimpfwörter.
• Wir sagen BITTE und DANKE und entschuldigen uns, wenn es Streit gab.
• Raufen, Treten, Beschimpfen und andere Formen der Gewalt haben an unserer Schule nichts verloren.
• Wir beachten die Anweisungen der LehrerInnen und führen sie gewissenhaft aus.

HAUSÜBUNGEN

• Alle Menschen haben Pflichten und Aufgaben. In die Schule zu gehen, ist meine Aufgabe.
• Wir machen jeden Tag die Hausübung. Lehrer und Eltern helfen uns gerne dabei.
• Wenn ich in der Lernstunde mit meiner Arbeit nicht fertig werde, erledige ich diese noch zu Hause.

KRANKHEIT

• Wenn ich erkrankt bin, informieren meine Eltern ehestmöglich die Klassenlehrperson oder die Direktion
• Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit (ab 3 Tagen) wird eine ärztliche Bestätigung gebracht.
• Turnbefreiung nur mit ärztlicher Anordnug.

WAS WIR NOCH BEACHTEN

• Die Ansprechperson bei Fragen, Anliegen o.ä. ist in erster Linie die Klassenlehrperson.
• Wir nutzen die Kommunikationsapp „Skooly“.
• Ohne Erlaubnis eines Lehrers oder eines Schulleiters verlassen wir das Schulhaus nicht.
• Wir verwenden im Schulgebäude kein Mobiltelefon und auch keine Smartwatch (nicht vor, während bzw. zwischen den Unterrichtszeiten).
• Einen Verlust oder einen Fund von Gegenständen melden wir der Lehrerin.
• Gegenstände, die den Unterricht stören oder gefährlich sind, werden von der Lehrperson sicher verwahrt und können nach dem Unterricht abgeholt werden.
• Die SchülerInnen werden nach dem Unterricht nach dem Ankleiden in der Garderobe entlassen.
• Die Schüler haben sofort das Schulhaus zu verlassen und den Heimweg anzutreten.
• Kinder, die auf den Musikschulunterricht warten, halten sich in der Aula auf.
• Deine Eltern begleiten dich bis zum Schultor. In die Klasse kannst du schon alleine gehen!

SCHULPFLICHT

In Österreich regelt das Schulpflichtgesetz (SchPflG – u.a. §1, §2, §3) die allgemeine Schulpflicht. Im § 9 SchPflG ist festgehalten, dass die Schüler*innen verpflichtet sind, den Unterricht zu besuchen. Das Fernbleiben vom Unterricht ist im Falle gerechtfertigter Verhinderung zulässig. Diese Gründe sind unter
anderem Krankheit, außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers, in der Familie oder im Hauswesen des Schülers, o.ä.
Auf Ansuchen der Eltern kann auch eine vorübergehende Befreiung des Unterrichts während der Unterrichtszeit gewährt werden. (§9 Abs 6 SchPflG)

• 1 Tag/Schuljahr – Genehmigung Klassenlehrer*in
• bis 5 Tage/Schuljahr – Genehmigung Schulleitung
• mehr als 5 Tage/Schuljahr – Genehmigung Bildungsdirektion

Liegt ein Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zum Fernbleiben des/der Schülers/in während der Unterrichtszeit auf, so ist dieser mittels formlosen schriftlichen Ansuchens oder persönlichem mündlichen Ansuchen an die zuständige Stelle (Klassenlehrerin bzw. Schulleitung) zu stellen. Ansuchen über ein Fernbleiben, das mehr als eine Schulwoche/Schuljahr dauert, sind ausschließlich schriftlich an die Bildungsdirektion zu stellen. Bei ungerechtfertigtem und unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht ist zu prüfen, ob eine Schulpflichtverletzung aufliegt.

KONSEQUENZEN (bei Nichteinhaltung der Schulordnung)

• SchülerInnen werden vom zuständigen Lehrer (Klassenlehrer, Pausenaufsicht) ermahnt, wenn sie gegen die Schulordnung verstoßen.
• Nach weiteren unzulässigen Verhalten des Schülers erfolgt ein Gespräch mit der Schulleitung.
• Erst bei weiteren Verstößen gegen die Schulordnung werden die Eltern verständigt.
• Für mutwillig verursachte Schäden durch einen Schüler haften die Eltern.
• Wer Gewalt ausübt (körperlich oder verbal), kann vom Unterricht (Suspendierung) oder von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.